Der Blick in die Flammen hat eine beruhigende Wirkung auf die gestresste Seele, zudem sorgt ein Kamin im Wohnzimmer für behagliche Wärme und eine gemütliche Atmosphäre. Gerade im Winter ist der Kamin deshalb ein willkommener Wärmespender und eine gute Alternative zur Heizung. Allerdings sollte nicht nur der Umgang mit Bedacht geschehen, auch der nachträgliche Einbau kann mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein.
Beim Neubau Kamin mit einplanen
Wer sich den Traum von Eigenheim erfüllt, sollte sich schon bei der Planung darüber im Klaren sein, ob ein Kamin eingebaut werden soll. Das gilt auch, wenn der Einbau beispielsweise aus Kostengründen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Denn ein nachträglicher Umbau ist nicht nur schwieriger zu realisieren, sondern auch kostenintensiver.
Kamin ins Wohnzimmer integrieren
Dank der gestiegenen Nachfrage der letzten Jahre bietet der Handel eine große Auswahl an verschiedenen Kaminen. So können Größe, Form, Farbe und Stil des Kamins beispielsweise einer gemütlichen Wohnzimmereinrichtung im modernen Stil ganz einfach angepasst werden. Klassische Modelle mit Backsteinfront und Kaminsims lassen sich ebenso integrieren wie moderne Ausführungen aus Glas und Metall. Passende Accessoires wie ein Feuerholzkorb aus Schmiedeeisen oder geflochtenem Naturmaterial sorgen für die passende Abrundung des rustikalen Einrichtungselements.
Ob der Kamin darüber hinaus zum zentralen Punkt des Raumes wird, auf den Polstermöbel und Co. ausgerichtet werden oder ob er vorrangig als funktionales Element wirkt, bleibt jedem selbst überlassen. Ein moderner Flachbildfernsehr lässt sich häufig oberhalb der Kaminöffnung installieren, sodass der wohltuende Schein des Feuers stets im Blickpunkt bleibt.
Kamin auch in Mietwohnung möglich
In der Regel ist der Einbau eines Kamins auch in einer Mietwohnung möglich. Möchte man aber einen klassischen Kamin mit Holz betreiben, ist der Anschluss an den Schornstein unumgänglich. Da dies einen Eingriff in die bauliche Substanz der Wohnung bedeutet, muss der Einbau eines Kamins unbedingt zuvor mit dem Vermieter abgesprochen werden.
Ist dieser damit einverstanden, muss ebenso festgehalten werden, in welchem Umfang der Mieter für die Kosten aufkommen oder ob der Kamin bei Auszug wieder entfernt werden muss. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine Kostenübernahme oder -beteiligung vonseiten des Vermieters. Zudem muss der Kamin vor der Inbetriebnahme von einem Schornsteinfeger abgenommen werden, damit die Sicherheit gewährt bleibt.